MWST-Rechner Schweiz
Mehrwertsteuer hinzurechnen oder herausrechnen – mit dem Normalsatz von 8.1 %, dem reduzierten Satz von 2.6 % oder dem Sondersatz von 3.8 %.
Die Formeln auf einen Blick
- Netto → Brutto
- Netto × 1.081
- Brutto → Netto
- Brutto ÷ 1.081
- MWST im Bruttobetrag
- Brutto − Netto
Beim reduzierten Satz gilt 1.026, beim Sondersatz 1.038. Der Rechner speichert nichts.
Die MWST-Sätze in der Schweiz
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz und in Liechtenstein diese drei Sätze. Welcher Satz zur Anwendung kommt, hängt von der Leistung ab – nicht von der Kundschaft.
| Satz | Gilt für (Beispiele) | bis 2023 |
|---|---|---|
| 8.1 % Normalsatz | die meisten Waren und Dienstleistungen: Handwerk, Beratung, Software, Restaurants, alkoholische Getränke | 7.7 % |
| 2.6 % reduziert | Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher und Zeitungen, Medikamente, Pflanzen, Saatgut | 2.5 % |
| 3.8 % Sondersatz | Beherbergung: Übernachtung inklusive Frühstück | 3.7 % |
Zwei Beispiele
Hinzurechnen: Eine Schreinerei offeriert Arbeit für CHF 2'400.00 netto. Die MWST beträgt 8.1 % davon, also CHF 194.40. Das Total auf der Rechnung ist CHF 2'594.40.
Herausrechnen: Eine Quittung über CHF 54.00 für Lebensmittel enthält 2.6 % MWST. 54.00 ÷ 1.026 ergibt CHF 52.63 netto – die Mehrwertsteuer beträgt CHF 1.37.
Was auf einer Rechnung mit MWST stehen muss
- Name und Ort des Unternehmens sowie die MWST-Nummer (CHE-123.456.789 MWST)
- Name und Ort der Kundschaft
- Datum oder Zeitraum der Leistung
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
- Entgelt, angewendeter Steuersatz und der geschuldete Steuerbetrag
Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Steuerberatung. Verbindlich sind die Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Häufig gefragt
Welche MWST-Sätze gelten in der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2024 gelten drei Sätze: der Normalsatz von 8.1 %, der reduzierte Satz von 2.6 % (unter anderem für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Medikamente) und der Sondersatz von 3.8 % für Beherbergungsleistungen, also Übernachtungen mit Frühstück. Vorher waren es 7.7 %, 2.5 % und 3.7 %.
Wie rechne ich die MWST aus einem Bruttobetrag heraus?
Teile den Bruttobetrag durch 1.081 (beim Normalsatz), dann erhältst du den Nettobetrag. Die Differenz ist die Mehrwertsteuer. Beispiel: CHF 108.10 geteilt durch 1.081 ergibt CHF 100.00 netto und CHF 8.10 MWST. Beim reduzierten Satz teilst du durch 1.026, beim Sondersatz durch 1.038.
Wie rechne ich die MWST zu einem Nettobetrag hinzu?
Multipliziere den Nettobetrag mit dem Satz: CHF 100.00 × 8.1 % = CHF 8.10 MWST. Das Total beträgt CHF 108.10. Schneller geht es mit dem Faktor: Netto × 1.081 = Brutto.
Ab welchem Umsatz muss ich MWST abrechnen?
Grundsätzlich ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen liegt die Grenze bei CHF 250'000. Wer darunter liegt, kann sich freiwillig eintragen lassen. Verbindlich ist die Auskunft der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Darf ich MWST auf die Rechnung schreiben, wenn ich nicht MWST-pflichtig bin?
Nein. Wer nicht im MWST-Register eingetragen ist, darf keine Mehrwertsteuer ausweisen. Wird sie trotzdem auf der Rechnung aufgeführt, muss der ausgewiesene Betrag an die ESTV abgeliefert werden. Ohne MWST-Nummer schreibst du einfach den Betrag ohne Steuer auf die Rechnung.
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