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Kündigung Arbeitsvertrag – Vorlage für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Zwei fertige Kündigungsschreiben nach Schweizer Recht: eines für Arbeitgeber mit Empfangsbestätigung, eines für Arbeitnehmende mit Bitte um ein Arbeitszeugnis. Den richtigen Termin rechnest du mit unserem Kündigungsfrist-Rechner aus.

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Vorschau: Kündigung Arbeitsvertrag für die Schweiz

Die gesetzlichen Kündigungsfristen

Ohne andere Abmachung gilt nach der Probezeit: ein Monat im ersten Dienstjahr, zwei Monate vom zweiten bis und mit neunten und drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr – jeweils auf das Ende eines Monats (OR 335c). In der Probezeit sind es sieben Tage (OR 335b).

Massgebend ist der Tag, an dem die Kündigung bei der anderen Seite eintrifft, nicht das Datum des Briefes.

Form: schriftlich ist sicherer

Das Gesetz verlangt keine bestimmte Form, der Arbeitsvertrag oder ein GAV kann aber die Schriftform vorschreiben. Um den Zugang zu beweisen, schickst du die Kündigung eingeschrieben oder lässt sie dir persönlich gegen Unterschrift bestätigen.

Wann der Arbeitgeber nicht kündigen darf

Nach der Probezeit gelten Sperrfristen (OR 336c): bei Krankheit oder Unfall (30 Tage im ersten Dienstjahr, 90 Tage vom zweiten bis fünften, 180 Tage ab dem sechsten), während der Schwangerschaft und 16 Wochen nach der Geburt sowie während Militär-, Zivil- oder Schutzdienst. Eine Kündigung in dieser Zeit ist nichtig.

Auf Verlangen muss die Kündigung schriftlich begründet werden (OR 335). Missbräuchliche Kündigungen, zum Beispiel wegen einer Eigenschaft der Person, sind nach OR 336 unzulässig.

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht und dein Vertrag oder GAV.

Kündigung Arbeitsvertrag

Häufig gefragt

Muss eine Kündigung schriftlich sein?

Nach Gesetz nicht, ausser der Vertrag oder GAV verlangt es. Schriftlich und eingeschrieben ist aber immer empfehlenswert, damit der Zugang bewiesen werden kann.

Wann muss die Kündigung spätestens ankommen?

Vor Beginn der Kündigungsfrist. Soll das Arbeitsverhältnis mit zwei Monaten Frist Ende Dezember enden, muss die Kündigung spätestens am 31. Oktober bei der anderen Seite sein.

Muss ich die Kündigung begründen?

Nur wenn die andere Seite es verlangt – dann schriftlich (OR 335 Abs. 2).

Habe ich nach der Kündigung Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, jederzeit (OR 330a). Die Vorlage für Arbeitnehmende enthält die Bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bereits.

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