Mahnung Vorlage Schweiz – Zahlungserinnerung bis letzte Mahnung
Drei fertige Mahnstufen in einer Word-Datei – vom freundlichen Hinweis bis zur letzten Frist vor der Betreibung. Die Texte bleiben höflich, damit die Kundenbeziehung nicht unnötig leidet.
Gelb markierte Felder ersetzen, speichern, fertig. Frei nutzbar, auch für dein Unternehmen.
Die drei Mahnstufen
- Zahlungserinnerung: freundlich, mit neuer Frist von rund 10 Tagen
- 2. Mahnung: deutlicher, mit fester Frist und Angebot zur Lösung
- Letzte Mahnung: letzte Frist, Hinweis auf Verzugszins und Betreibung
Verzug, Verzugszins und Mahngebühren
Mit der ersten Mahnung gerät die Schuldnerin oder der Schuldner in Verzug (OR 102). Ist auf der Rechnung ein festes Zahlungsdatum vereinbart, tritt der Verzug schon mit dessen Ablauf ein. Ab Verzug darfst du 5 % Verzugszins pro Jahr verlangen (OR 104).
Mahngebühren sind nur zulässig, wenn sie vorher vereinbart wurden, zum Beispiel in den AGB oder in der Offerte. Ohne Vereinbarung bleibt es beim Verzugszins.
Nach der letzten Mahnung: die Betreibung
Bleibt die Zahlung aus, stellst du beim Betreibungsamt am Wohnort oder Sitz der Schuldnerin ein Betreibungsbegehren. Das Amt schickt einen Zahlungsbefehl. Viele Kundinnen und Kunden zahlen spätestens jetzt.
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Massgebend sind das Obligationenrecht und dein Vertrag oder GAV.
Häufig gefragt
Braucht es in der Schweiz drei Mahnungen?
Nein. Rechtlich genügt eine Mahnung, damit Verzug eintritt. Drei Stufen sind üblich und höflich, aber nicht vorgeschrieben.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Nur wenn sie vorher vereinbart wurden, etwa in den AGB. Den Verzugszins von 5 % pro Jahr darfst du ab Verzug auch ohne Vereinbarung verlangen.
Wie lange sollte die Frist in einer Mahnung sein?
Üblich sind 10 bis 14 Tage pro Stufe. Wichtig ist ein konkretes Datum statt «umgehend».
Geht das auch automatisch?
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